Baumfällung



Wenn ein Baum starke Schadsymtome aufweist so dass die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, sollte man sich

über eine Fällung Gedanken machen.

Bäume dürfen allerdings nicht einfach gefällt werden. Diese sind ab einer bestimmten Größe geschützt und unterliegen einer Baumschutzsatzung der Stadt.

Hierzu ist eine Fällgenehmigung notwendig, dabei helfen wir Ihnen gerne.


Mittels Seilklettertechnik ist es uns möglich Bäume auch an schwer zugänglichen Orten mit beschränktem Platzangebot sicher zu fällen, so dass das Umfeld nicht zu Schaden kommt. Hierbei werden Ablassverfahren eingesetzt um auch auf engstem Raum  schwerere Lasten sicher zu Boden zu bringen.


Durch unsere regelmäßigen Weiterbildungen sind wir auf dem neusten Stand der Technik und führen dies zuverlässig und mit hoher Quallität durch.


Fragen Sie uns, vor Ort beraten wir Sie gerne.

Wenn Sie wünschen erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.








 
 
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